Endlich sind Schulferien: Kein Dauerstress mehr in Geschichte und Algebra - dafür Ausspannen, Abchillen und All das machen, wozu man während der Schulzeit nicht kommt! - Nicht jeder Jugendliche stellt sich seine komplette Ferienzeit so vor. Viele wollen ein bisschen finanzielle Unabhängigkeit von den Eltern genießen und bewerben sich auf einen Ferienjob - schließlich gibt es ja da das neueste Modell vom iPhone, ein paar neue Spiele für die XBox wären toll oder es steht ein Campingausflug mit den Freunden an, der ja auch irgendwie finanziert werden will. Von Schreibarbeit bis hin zu Maloche auf dem Bau- fast alles können sich die jungen Leute da vorstellen - und werden häufig auch angestellt. Aber dürfen sie denn auch alles? In unserer Checkliste in diesem Monat zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen Ferienjobber beschäftigen wollen.

Checkliste für Ferienjobber - die wichtigsten Punkte (vollständig hier):

  • Schülerinnen und Schüler ist mindestens 15 Jahre alt
  • Eine Zeitspanne von insgesamt 4 Wochen je 40 Stunden-Woche wird nicht überschritten, so lange die Schulpflicht noch besteht (in Sachsen-Anhalt 9 Jahre)
  • Eine Arbeitszeit von 8 Stunden/ Tag und 40 Stunden/ woche wird nicht überschritten 
  • Die Arbeitszeit ist zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends
  • Die Freizeit zwischen den einzelnen „Schichten“ beträgt mindestens 12 Stunden
  • Die Schichtzeit – d. h. die tägliche Arbeitszeit einschließlich der Ruhepausen – beträgt höchstens 10 Stunden
  • nach maximal viereinhalb Stunden werden 30 Minuten Pausen (bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden) bzw. 60 Minuten (bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden) gewährt
  • an Feiertagen, Samstagen und Sonntag wird der Ferienjobber nicht arbeiten
  • es werden keine Arbeiten ausgeführt, die den Jobber sittlichen Gefahren aussetzt
  •  es werden keine gefährlichen Arbeiten verrichtet, die körperliche und seelische Leistungsfähigkeit übersteigen (z. B.Heben, Tragen oder Bewegen schwerer Lasten, Arbeiten mit erzwungener Körperhaltung, Arbeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung
  • Klicken Sie hier für die detailierte Liste
  • über die Unfall - und Gesundheitsrisiken wird der Jobber belehrt

Scheuen Sie sich nicht, Ferienjobber zu beschäftigen. Das ist ein guter Weg, Ihren Beruf für den Nachwuchs interessant zu machen und vielleicht schon einen späteren Lehrling zu begeistern. 

Auch für Kinder unter 15 Jahren ist in engen Grenzen und unter strengen Bedingungen für den Arbeitgeber eine Aufbesserung des Taschengeldes möglich. Dazu beraten wir natürlich gern

 

Auch organisatorisch gibt es weniger zu beachten, als Sie möglicherweise denken:

 

  • Keine zusätzlichen Kosten für Unfallversicherungen
  • Sozialversicherungen fallen nicht an
  • die Ausgaben für Ferienjobber sind steuerlich anrechenbar

 

Wir helfen Ihnen gern bei der Organisation! Durch unseren Mandantenstamm verfügen wir über ein großartiges Netzwerk, von dem auch Ihre schulpflichtigen Angehörigen profitieren können.

 

 

 

 

Wirtschaftskanzlei

Michael Arndt

An den Teichwiesen 9

06369 Kleinwülknitz

 

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